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Spenden von der Steuer abziehen: So viel sparst du in der Schweiz wirklich

Zwei Stapel Münzen

Du möchtest einen Betrag X spenden. Was kostet dich das am Ende wirklich?

Nicht den gespendeten Betrag. Denn wer in der Schweiz an eine steuerbefreite gemeinnützige Organisation spendet, zieht den Betrag vom steuerbaren Einkommen ab – beim Bund, im Kanton und in der Gemeinde. Das gilt für alle, die hier steuerpflichtig sind, unabhängig vom Pass.

Der entscheidende Punkt dahinter: Du spendest faktisch aus dem Brutto- statt aus dem Nettoeinkommen. Ein Teil deiner Spende ist Geld, das sonst als Steuer abgeflossen wäre.

Wie gross dieser Teil ist, konnte dir bisher kaum jemand sagen, ohne deine Steuererklärung zweimal durchzurechnen – denn es hängt von deiner Gemeinde ab. Genau dafür haben wir einen Rechner gebaut.

Was kostet dich deine Spende tatsächlich?

Der Mechanismus ist einfach: Deine Spende reduziert dein steuerbares Einkommen. Die Steuerersparnis entspricht deshalb ungefähr deiner Spende multipliziert mit deinem Grenzsteuersatz – dem Satz, mit dem dein oberster Einkommensfranken besteuert wird.

Daraus ergibt sich die Rechnung, die dich eigentlich interessiert:

Spendenbetrag − Steuerersparnis = effektive Kosten deiner Spende

Unser Spenden-Steuerrechner für die Schweiz beantwortet das in wenigen Sekunden. Du gibst dein steuerbares Einkommen, deine Gemeinde, deinen Zivilstand, deine Konfession und deine geplante Spende ein – und siehst deine Ersparnis, aufgeschlüsselt nach direkter Bundessteuer, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer. Soweit wir sehen, ist es der erste Rechner in der Schweiz, der das spezifisch für Spenden tut.

Ein konkretes Beispiel

Nehmen wir die Frage vom Anfang: CHF 15’000 Spende bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 150’000, ledig, konfessionslos. Einmal in Cham ZG, einmal in der Stadt Bern.

Cham ZGStadt Bern
Geplante SpendeCHF 15’000CHF 15’000
SteuerersparnisCHF 3’288CHF 5’468
Effektive Kosten deiner SpendeCHF 11’712CHF 9’532

Die ganzen CHF 15’000 wirken sich hier steuerlich aus – sie entsprechen 10 Prozent deines Einkommens und liegen damit unter der Abzugsgrenze, zu der gleich mehr.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Der Unterschied zwischen Cham und Bern ist beispielsweise erwartbar hoch. Eine pauschale Prozentangabe bringt uns deshalb nicht weiter.

Zweitens, und das ist der interessantere Hebel: Wenn du die Steuerersparnis ebenfalls spendest, kommen bei den Organisationen deutlich mehr als CHF 15’000 an – und dein Konto ist am Jahresende trotzdem nicht stärker belastet als bei einer Spende von CHF 15’000 aus dem Netto. Wie viel du dir insgesamt leisten willst, ist eine eigene Frage; wir haben sie in «Wie viel soll ich spenden?» behandelt.

Wichtig: 20 Prozent ist eine Abzugsgrenze, keine Spendengrenze

Du darfst so viel spenden, wie du möchtest. Steuerlich abziehen kannst du beim Bund aber höchstens 20 Prozent deines Reineinkommens (und mindestens CHF 100 pro Jahr, Art. 33a DBG).

Diese Unterscheidung wird häufig verwechselt – und sie ist für grössere Spenden die wichtigste Information im ganzen Artikel. Ein Beispiel: Wer bei CHF 150’000 steuerbarem Einkommen CHF 40’000 spendet, kann davon CHF 30’000 abziehen. Die restlichen CHF 10’000 sind gespendet, wirken sich steuerlich aber nicht aus.

Was über der Grenze liegt, ist steuerlich verloren: Anders als etwa in Deutschland oder den USA kennt das Schweizer Recht keinen Vortrag auf Folgejahre. Wer eine grosse Spende plant, hat deshalb drei Möglichkeiten:

  • Auf zwei Steuerjahre verteilen, sodass beide Tranchen unter der Grenze bleiben.
  • Das Effektiv Spenden Depot nutzen: Du erhältst die Spendenbescheinigung sofort und hast bis zu zwei Jahre Zeit, um über die Verwendung zu entscheiden.
  • Die kantonalen Sonderregeln prüfen – in einzelnen Kantonen gilt eine höhere oder gar keine Grenze, siehe unten.

Unser Rechner zeigt dir bei jedem Betrag, welcher Teil deiner Spende noch berücksichtigt wird.

Die Grundregeln

Damit der Abzug überhaupt greift, müssen drei Bedingungen erfüllt sein.

Erstens: steuerbefreit und mit Sitz in der Schweiz. Die Organisation muss wegen gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke von der Steuer befreit sein und ihren Sitz in der Schweiz haben. Ein Gütesiegel ist dafür weder nötig noch ausreichend – entscheidend ist allein die Steuerbefreiung, wie wir in unserer Kritik am Zewo-Gütesiegel ausführen.

Daraus folgt ein Problem, das viele überrascht: Direktspenden an ausländische Organisationen sind nicht abziehbar – auch dann nicht, wenn sie nachweislich hochwirksam sind, wie die Against Malaria Foundation oder GiveDirectly. Wer solche Organisationen unterstützen und trotzdem abziehen will, braucht eine Schweizer Struktur dazwischen. Das ist die Aufgabe von Effektiv Spenden Schweiz: Du spendest an unseren steuerbefreiten Schweizer Verein, erhältst eine Schweizer Spendenbescheinigung, und wir leiten die Mittel weiter.

Zweitens: ein Beleg. Bewahre die Spendenbescheinigung auf; je nach Kanton musst du sie mit der Steuererklärung einreichen oder auf Verlangen nachweisen.

Drittens: eine freiwillige Zuwendung. Nicht abziehbar sind Mitgliederbeiträge, geleistete Arbeitszeit (Freiwilligenarbeit) und Zuwendungen an Organisationen mit reinem Kultuszweck. Sachspenden sind zum Marktwert abziehbar – warum Geld trotzdem meist die bessere Spende ist, erklären wir in «Geldspenden statt Sachspenden».

Sonderfälle

Nicht jeder Kanton hält sich an die 20 Prozent. Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt den Kantonen nur vor, dass sie einen Abzug gewähren – die Höhe bestimmt jeder Kanton selbst (Art. 9 Abs. 2 lit. i StHG). Die meisten folgen der Bundesregel, aber nicht alle: Basel-Landschaft kennt gar keine Obergrenze, Neuenburg lässt nur 5 Prozent zu, Jura 10 Prozent, und der Thurgau hat eine eigene Regel für tiefe Einkommen. Der Rechner berücksichtigt diese Unterschiede.

Für Grossspenden gibt es kaum bekannte Ausnahmen. In Basel-Stadt kann der Regierungsrat Zuwendungen über der 20-Prozent-Limite im Einzelfall für abziehbar erklären; im Tessin kann der Staatsrat bei erheblichem öffentlichem Interesse bis 50 Prozent bewilligen – jeweils nur bei der Kantonssteuer. Wer eine sechs- oder siebenstellige Spende plant oder langfristig über eine eigene oder eine bestehende Stiftung geben möchte, sollte das vorher klären; wir unterstützen dabei im Rahmen unserer Spendenberatung.

Direktspenden ins Ausland können sogar Steuern auslösen. Eine Spende an eine Organisation ohne Schweizer Steuerbefreiung ist rechtlich eine Schenkung. Je nach Wohnkanton kann darauf Schenkungssteuer anfallen – in Genf im Höchstfall über 50 Prozent, in den meisten Kantonen deutlich weniger, in Luzern, Schwyz und Obwalden gar nicht. Wie konsequent die Kantone das bei gewöhnlichen Spenden durchsetzen, ist offen.

Quellensteuer. Wer an der Quelle besteuert wird, weil er noch keine Niederlassungsbewilligung C hat, muss unter Umständen aktiv werden: Ab CHF 120’000 Bruttoeinkommen erfolgt ohnehin eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, darunter musst du sie bis am 31. März des Folgejahres beantragen – sonst verfällt der Abzug für dieses Jahr.

US-Steuerpflicht. Wer zusätzlich im Herkunftsland steuerpflichtig bleibt – das betrifft vor allem US-Bürgerinnen und -Bürger –, kann eine Schweizer Spende in der Regel nicht in der Heimat abziehen; das US-Steuerrecht anerkennt grundsätzlich nur Spenden an US-Organisationen. Die Schweizer Ersparnis bleibt davon unberührt.

Eine Einschränkung zum Rechner selbst: Er vereinfacht. Er bezieht den Abzug auf das steuerbare Einkommen statt auf das Reineinkommen und ersetzt keine Steuerberatung. Für die Grössenordnung reicht das; für den letzten Franken ist deine Steuererklärung massgebend.

Und wenn wir schon optimieren: Wo wirkt dein Franken am meisten?

Bis hierhin ging es darum, wie viel deine Spende kostet. Die zweite Frage ist mindestens so lohnend: Was kommt dabei heraus?

Der Steuerabzug senkt die Kosten deiner Spende – um einen Anteil in der Grössenordnung deines Grenzsteuersatzes. Die Wirkung deiner Spende verändert er nicht. Zwischen Hilfsorganisationen liegen dagegen nach den Analysen unabhängiger Evaluatoren wie GiveWell teils Wirkungsunterschiede um ein Vielfaches, selbst innerhalb desselben Themenfelds.

Wer nur die Steuern optimiert, optimiert also am kleineren Hebel. Die wichtigste Entscheidung bleibt, wohin du spendest – unsere Spendenempfehlungen und Spendenfonds nehmen dir die Recherche dafür ab. Und wenn du die Steuerersparnis gleich mitspendest, wirken beide Hebel zusammen.

Häufige Fragen

Wie viel kostet mich eine Spende effektiv?

Spendenbetrag minus Steuerersparnis. Die Ersparnis entspricht ungefähr deiner Spende multipliziert mit deinem Grenzsteuersatz und hängt von Einkommen, Zivilstand, Konfession und Gemeinde ab. Der Rechner zeigt dir den Betrag für deine Situation.

Kann ich mehr als 20 Prozent meines Einkommens spenden?

Ja. Die 20 Prozent sind eine steuerliche Abzugsgrenze, keine Spendengrenze. Du darfst jeden Betrag spenden – nur der Abzug ist begrenzt.

Was passiert mit dem Betrag über 20 Prozent?

Er wirkt sich steuerlich nicht aus. Einen Vortrag auf Folgejahre sieht das Schweizer Recht nicht vor, der übersteigende Teil ist steuerlich verloren.

Kann ich die Spende auf mehrere Jahre verteilen?

Ja, und bei grösseren Beträgen lohnt sich das oft: Zwei Tranchen in zwei Steuerjahren bleiben eher unter der Grenze. Alternativ kannst du über das Effektiv Spenden Depot sofort abziehen und später über die Verwendung entscheiden.

Kann ich die Steuerersparnis wieder spenden?

Ja – und das ist der grösste Hebel in diesem Artikel. Wenn du die Ersparnis ebenfalls spendest, erhöhst du die Summe, die bei den Organisationen ankommt, ohne dass dich das Jahr mehr kostet.

Für welches Jahr zählt meine Spende?

Massgebend ist das Kalenderjahr, in dem du die Spende leistest – sie gehört in die Steuererklärung dieses Jahres. Bis wann du die Steuererklärung einreichen musst, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Kann ich Spenden an ausländische Organisationen abziehen?

Nein. Abziehbar sind nur Spenden an steuerbefreite Organisationen mit Sitz in der Schweiz (Art. 33a DBG). Über Effektiv Spenden Schweiz kannst du internationale Spitzenorganisationen unterstützen und erhältst trotzdem eine Schweizer Spendenbescheinigung.

Gilt die 20-Prozent-Limite überall?

Nein. Sie gilt beim Bund und in den meisten Kantonen. Basel-Landschaft kennt keine Obergrenze, Neuenburg 5 Prozent, Jura 10 Prozent; der Thurgau hat eine Sonderregel für Einkommen bis CHF 40’000.

Zählt Freiwilligenarbeit als Spende?

Nein. Abziehbar sind nur Geld- und Sachspenden, keine Zeit- oder Arbeitsleistungen.

Wie weise ich die Spende nach?

Mit der Spendenbescheinigung von Effektiv Spenden. Wir versenden sie jährlich Ende Februar für alle Spenden des Vorjahres. Zusätzlich kannst du sie jederzeit über dein Spendenprofil abrufen – rückwirkend für alle Jahre.

Kann ich auch als Unternehmen Spenden abziehen?

Ja. Juristische Personen können beim Bund bis zu 20 Prozent des Reingewinns als freiwillige Zuwendungen abziehen. Mehr dazu in «Unternehmensspenden – einfacher denn je».

Über den Autor

Avatar von Philipp Augenstein

Quellen

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