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Update Spendenfonds: Demokratie verteidigen (H1/2026)

Nächtliche Großdemonstration auf dem Slavija-Platz in Belgrad, über der Menge weht eine serbische Flagge
Studentischer Protest auf dem Slavija-Platz in Belgrad, 22. Dezember 2024. Foto: Stefan Miljuš / VOA, gemeinfrei

Die Demokratische Partei hat die Zwischenwahlen in den USA mit einem historischen Ergebnis gewonnen. Dass frei gewählt werden konnte, war keine Selbstverständlichkeit: Gemeinnützige Organisationen haben es vor Gericht verteidigt. Auch in Serbien, Brasilien und Venezuela hat sich in den letzten Monaten gezeigt, dass sich Demokratie wehren kann.

In diesem Update liest du, was das für unsere Arbeit bedeutet – und wohin die rund 425.000 EUR fließen, die 1.690 Spenderinnen und Spender unserem Spendenfonds: Demokratie verteidigen im 1. Halbjahr 2026 anvertraut haben.

Auf einen Blick

Themen

Geförderte Projekte

Aus dem 1. Halbjahr 2026: 425.000 EUR

USA: Die blaue Welle, eine enorme Ermutigung

Die Zwischenwahlen in den USA haben zu einem in vielen Dimensionen historischen Wahlsieg der Demokratischen Partei geführt. Das Ereignis wurde und wird weiterhin medial sehr intensiv verfolgt. Für eine prägnante Einordnung verweisen wir auf diesen sehenswerten Beitrag der renommierten Historikerin, Journalistin und Trägerin des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels 2024, Anne Applebaum.

Der Sieg der Demokraten wird vor allem als Abrechnung mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Regierungspolitik erklärt. Doch er setzte voraus, dass überhaupt frei gewählt werden konnte – was bei diesen Wahlen keine Selbstverständlichkeit mehr war:

  • Das Justizministerium wollte illegal eine nationale Wählerdatenbank aufbauen.
  • Bewaffnete Bundesagenten prüften an Haustüren die Wahlberechtigung.
  • Wahlhelfern wurde mit Strafverfolgung gedroht.

Organisationen wie Protect Democracy, ACLU und Common Cause zogen dagegen vor Gericht – und gewannen. Wenige Tage vor der Wahl stoppten Bundesrichter die Hausbesuche ebenso wie die Drohungen gegen Wahlhelfer.

In Alaska wollte das Justizministerium auf Anweisung des Präsidenten vorsorglich verhindern, dass das Ergebnis der Senatswahl zertifiziert wird, falls Amtsinhaber Dan Sullivan gegen die Demokratin Mary Peltola verliert. Ein Bundesgericht wies die Klage am 1. November ab. Zuvor hatten neben den Wahlbehörden auch Common Cause und die League of Women Voters, vertreten durch die ACLU, die Abweisung beantragt.

Die Arbeit dieser beispielhaft genannten gemeinnützigen Organisationen begann nicht im Wahljahr, sondern Jahre zuvor, maßgeblich finanziert von engagierten Privatspendern und Stiftungen.

Weitere Erfolge der gelebten wehrhaften Demokratie

Starke demokratische Akteure, aktive Zivilgesellschaft, robuste Institutionen

In unserem letzten Fonds-Update haben wir ausführlich den weltweiten Trend der Autokratisierung dargestellt, aber auch Lichtblicke aufzeigen können, wie z.B. den von vielen nicht erwarteten Machtwechsel in Ungarn.

Lichtblicke gab es in den letzten Monaten nicht nur in den USA. Es zeigte sich an wichtigen Beispielen, dass aus dem negativen Trend der letzten 25 Jahre keine „self-fulfilling prophecy“ des Untergangs werden muss, wenn pro-demokratisch orientierte Gesellschaften auch unter schwierigen Umständen ihre Gestaltungsmacht aktiv und konsequent nutzen.

Der Stanford-Politologe Larry Diamond geht im Journal of Democracy so weit zu fragen, ob insbesondere der 25. Oktober 2026 einmal als Anfang vom Ende der globalen „demokratischen Rezession“ gelten könnte. Wir halten das für zu optimistisch, aber der Zusammenfall der Ereignisse ist tatsächlich bemerkenswert:

Serbien: Proteste, die an der Urne ankamen

Am 25. Oktober gewann die Studentische Liste die vorgezogene Parlamentswahl mit 52,7 Prozent und einer absoluten Mehrheit von 141 der 250 Sitze (Übersicht). Aleksandar Vučić, dessen Partei seit 2012 immer autokratischer regierte, räumte noch am Wahlabend seine Niederlage ein. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 70 Prozent, dem höchsten Wert seit 1992. Getragen wurde der Sieg von zwei Jahren Protest nach dem Vordach-Einsturz von Novi Sad mit 16 Toten; viele kleinere Oppositionsparteien zogen zugunsten der Liste zurück.

Brasilien: Die Institutionen halten

Am selben Tag gewann Lula da Silva die Stichwahl mit 51,8 zu 48,2 Prozent gegen Flávio Bolsonaro (Übersicht). Dessen Vater Jair Bolsonaro war 2025 wegen eines Putschversuchs zu 27 Jahren Haft verurteilt worden; Flávio hatte eine Amnestie für die Putschbeteiligten angekündigt. Nach der ersten Runde lag er noch zwei Punkte vorn. In der Stichwahl holte Lula dann über zehn Millionen Stimmen mehr als im ersten Wahlgang, auch dank einer massiven Last-Minute-Mobilisierung in sozialen Medien: Ein WhatsApp-Kanal seines Lagers wuchs binnen kurzer Zeit auf elf Millionen Follower. Flávio Bolsonaro forderte die Annullierung der Wahlen, doch wichtige Institutionen wie das Oberste Gericht haben das Ergebnis bereits anerkannt.

Venezuela: Die Oppositionsführerin ist zurück

Ebenfalls am 25. Oktober kehrte Friedensnobelpreisträgerin María Corina Machado aus dem Exil nach Venezuela zurück; nach Angaben ihrer Partei war sie zuvor mindestens siebenmal an der Rückkehr gehindert worden. Venezuelas Übergangsregierung und die Opposition bekennen sich seit August zu Präsidentschaftswahlen, einen Termin gibt es nicht; US-Präsident Trump nannte Wahlen im September noch verfrüht. Machado hält dagegen: Nur eine demokratisch legitimierte Regierung bringe Stabilität.

Deutschland: Die Lage hat sich geändert. Was nun?

Die Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben viele Menschen erschreckt und aufgerüttelt. Einerseits gehört Deutschland zwar mit Platz 15 im „Liberal Democracy Index“ der 179 Länder, die das V-Dem-Institut 2026 bewertet hat (s. S. 48), weiterhin zur Spitzengruppe der vollwertigen Demokratien. Und die Autokratisierung ist in anderen großen europäischen Ländern wie Italien (Platz 37) weiter fortgeschritten oder droht, wie im Fall von Frankreich (Platz 9), 2027 einen großen Schub zu bekommen.

Andererseits kommt dem negativen Trend in Deutschland aber besondere Bedeutung zu, da ein zunehmend antidemokratisches, völkisch-nationalistisches, protektionistisches Deutschland die Verwirklichung der Ziele und Werte der EU für die gesamte EU extrem erschweren würde.

Wir freuen uns daher sehr, dass unser Research-Partner Power for Democracies für 2027 die Entwicklung spezieller Spendenempfehlungen für die großen liberalen Demokratien Europas plant – inklusive Deutschland!

Künstliche Intelligenz und die globalen Gefahren für die Demokratie

Die nächste Herausforderung

Die Fortschritte in der Leistungsfähigkeit künstlicher Intelligenz sind so rasant, dass die hergebrachten Methoden der Risikoabschätzung, des Risikomanagements und der staatlichen Regulierung vor enormen Herausforderungen stehen. Dies zeigen kürzliche Vorfälle wie der als Hugging Face Event bekannt gewordene Ausbruch eines autonomen Schwarms von 700 KI-Agenten aus einer (angeblich) sicheren Testumgebung von OpenAI mit anschließendem Einbruchdiebstahl der Agenten in die wichtige Tech-Website Hugging Face. Oder die zunehmende Verwendung von KI-generierten Deepfakes durch Kriminelle wie im Fall des Erschleichens von 95 Mio. EUR von einer Tochtergesellschaft der italienischen Großbank Intesa Sanpaolo.

Aus Perspektive der Demokratie ist einerseits die Bedrohung durch KI sehr vielschichtig und mächtig, andererseits ergeben sich aber auch neue Chancen für die Weiterentwicklung unseres „Betriebssystems“ Demokratie. Vor allem aber kennt dieses Thema keine Ländergrenzen. So wie auch schon bei anderen kritischen Tech-Themen wie z.B. Social Media sind die Bedrohungen wie auch potenzielle Gegenmaßnahmen weitgehend globale Phänomene – die also für fast alle Länder dringend und wichtig sind, also auch für Deutschland.

Um in diesem kritischen Themenfeld so schnell wie möglich ebenfalls Spendenempfehlungen aussprechen zu können, hat Power for Democracies in einem ersten Schritt eine Landkarte, die sogenannte „AI Democracy Landscape“, entwickelt, um den Stand des Wissens zu erheben (das Tool und seine Taxonomie richten sich primär an Wissenschaftler*innen; wir verlinken hier trotzdem).

Wir freuen uns, voraussichtlich schon im 1. Halbjahr 2027 Spendenempfehlungen für dieses Thema zu erhalten.

Die geförderten Organisationen im Fokus

Im 1. Halbjahr 2026 wurden für unseren Fonds Demokratie verteidigen aus Deutschland und der Schweiz 425.000 EUR gespendet, deren Verwendung nun entschieden oder in abschließender Prüfung ist.

Die Mittel aus dem 2. Halbjahr 2025 sind inzwischen komplett bei den Zielorganisationen eingegangen und im Einsatz; hier waren beim letzten Bericht noch 448.000 EUR aus dem deutschen Fonds in der Verwendungsprüfung.

Wir berichten nun sortiert nach Thema bzw. Land sowie Organisation über die neuen Verwendungsentscheidungen:

Globales Thema KI: Startbudget für erste Empfehlungen 2027 (149.000 EUR)

Wie oben bereits erläutert: Das Thema ist außerordentlich wichtig und dringend. Wir haben daher 149.000 EUR aus den Mitteln des 1. Halbjahres 2026 reserviert, um den durch Power for Democracies in den nächsten Monaten zu prüfenden Organisationen einen besonderen Anreiz zur schnellen Unterstützung des Prüfprozesses zu geben.

Argentinien: Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS, 46.000 EUR)

Wir stellten CELS bereits im Update zum 2. Halbjahr 2025 vor. Während die erste Förderung i.H.v. 158.000 EUR aus 2025 bereits vor Ort eingesetzt wird, wurde kürzlich vereinbart, das bereits geförderte Programm der Organisation mit weiteren 46.000 EUR aus dem 1. Halbjahr 2026 zu unterstützen.

Ein Beispiel aus der aktuellen Arbeit von CELS: Am 12. März 2025 protestierten Rentnerinnen und Rentner vor dem Kongress in Buenos Aires gegen ihre niedrigen Renten. Der Fotojournalist Pablo Grillo wurde dabei von einem Tränengasgeschoss der Sicherheitskräfte am Kopf getroffen und schwebte monatelang in Lebensgefahr. CELS vertritt ihn gemeinsam mit der argentinischen Menschenrechtsliga LADH als Nebenkläger.

Der Polizist, dem der Schuss zugerechnet wird, muss sich demnächst vor Gericht verantworten; CELS wirft ihm versuchten Mord vor. Im September 2026 lud die zuständige Bundesrichterin einen weiteren Polizisten vor, der beim Schuss dabei war. Laut CELS benannte er die beiden Vorgesetzten, die den Einsatz unmittelbar leiteten; sie sollen im November vernommen werden. Damit rückt die Frage näher, wer in der Befehlskette und auf politischer Ebene für das gewaltsame Vorgehen gegen den Protest verantwortlich ist.

Der Fall zeigt, wie CELS die Protest- und Pressefreiheit mit juristischen Mitteln verteidigt.

Hinweis: Die Förderung der CELS erfolgt aus den Mitteln unseres Schweizer Fonds.

Türkei: Turkey Litigation Support Project (TLSP, 106.000 EUR)

TLSP ist die neue zweite Empfehlung von Power for Democracies für die Türkei (siehe hier und hier). Aus den Mitteln des 2. Halbjahres 2025 wurden durch den Common Good Fund Germany bereits 66.000 EUR zugewiesen und ausgezahlt; weitere 40.000 EUR werden zeitnah folgen.

Die Türkei entwickelt sich seit zwei Jahrzehnten in Richtung einer geschlossenen Autokratie. Weit gefasste Anti-Terror-Gesetze dienen der Regierung zur Verfolgung von Oppositionspolitikern, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Anwälten. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), etwa zur Freilassung von Osman Kavala und Selahattin Demirtaş, setzt die Regierung nicht um. Im Mai 2026 setzte ein Berufungsgericht in Ankara den gewählten Vorsitzenden der größten Oppositionspartei CHP, Özgür Özel, ab.

Das Turkey Human Rights Litigation Support Project (TLSP) wurde 2018 von internationalen Menschenrechtsjuristen an der Middlesex University in Großbritannien gegründet, als Reaktion auf die Ausnahmemaßnahmen nach dem Putschversuch von 2016. TLSP unterstützt strategische, präzedenzbildende Fälle vor dem EGMR, dem Ministerkomitee des Europarats und UN-Vertragsorganen. Laut Power for Democracies füllt TLSP eine Rolle aus, die in der Türkei derzeit keine andere Organisation einnimmt – zu Tagessätzen unter denen vergleichbarer internationaler Teams.

In der Regel vertritt TLSP keine Mandanten selbst, sondern stärkt die türkischen Anwälte durch Drittinterventionen, Rechtsgutachten und Beratung. Zwischen Juni 2023 und Mai 2025 unterstützte es mindestens 35 Betroffene und 15 Anwälte und wirkte an 14 strategischen Verfahren sowie 6 Drittinterventionen mit. Der EGMR hat sich in Leiturteilen wie Kavala und Demirtaş ausdrücklich auf TLSP-Interventionen gestützt. Eingaben von TLSP trugen dazu bei, dass das Ministerkomitee im Fall Kavala ein seltenes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei einleitete. Im Januar 2026 wurden der Präsident und zehn Vorstandsmitglieder der Istanbuler Anwaltskammer nach einer von TLSP koordinierten Intervention vom Vorwurf der Terrorpropaganda freigesprochen.

Bis Mai 2027 will TLSP mindestens zehn strategische Verfahren und fünf Drittinterventionen unterstützen – bisher hat es seine Zusagen stets übertroffen. Deine Unterstützung hilft, den internationalen rechtlichen Druck auf die türkische Regierung aufrechtzuerhalten.

Hinweis: Die Förderentscheidung zugunsten TLSP erfolgt durch den Common Good Fund Germany, unter Verwendung der Mittel aus unserem deutschen Fonds. Die Förderung durch CGFG beschränkt sich auf Aktivitäten, die der Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der deutschen Abgabenordnung dienen. Dies sind z.B. Forschung und Rechtsanalysen, Beratung und Austauschformate für Anwälte und Menschenrechtsverteidiger sowie Aufklärung der Öffentlichkeit.

Indonesien

Indonesien – mit rund 280 Millionen Menschen das viertbevölkerungsreichste Land der Welt – galt lange als Vorzeigedemokratie Südostasiens. Laut V-Dem ist das Land seit 2010 zur Wahlautokratie abgeglitten, unter Präsident Prabowo Subianto (seit 2024) setzt sich der Rückbau fort.

Im Weltindex der Pressefreiheit von Reporters Without Borders fiel Indonesien innerhalb eines Jahres von Platz 111 auf Platz 127. Nach Protesten im August und September 2025 wurden rund 3.000 Menschen festgenommen, zehn kamen ums Leben.

Im Januar 2026 traten ein neues Strafgesetzbuch (KUHP) und eine neue Strafprozessordnung (KUHAP) in Kraft. Beide enthalten problematische Bestimmungen, etwa Strafen für die Beleidigung des Präsidenten, Haft für Organisatoren nicht angemeldeter Demonstrationen und Lücken, die polizeiliche Tatprovokation und Korruption begünstigen.

Institute for Criminal Justice Reform (ICJR, 382.000 EUR)

ICJR ist eine neuere Empfehlung von Power for Democracies (siehe hier und hier). Aus den Mitteln des 2. Halbjahres 2025 wurden durch den Common Good Fund Germany 382.000 EUR zugewiesen und ausgezahlt.

Das Institute for Criminal Justice Reform (ICJR) – 2007 gegründet – ist ein unabhängiges Forschungsinstitut für eine menschenrechtsbasierte Strafrechtsreform. Seit 2015 koordiniert es die Nationale Allianz für die Strafrechtsreform mit 41 Mitgliedsorganisationen und steht damit im Zentrum der indonesischen Zivilgesellschaft im Strafrecht. Die Allianz erreichte unter anderem eine zehnjährige Bewährungsfrist für Todesurteile und die Beschränkung des Hochverratstatbestands auf physische Handlungen. 2023–2024 zog die Regierung ICJR als technischen Berater für die Umsetzung des Strafgesetzbuchs hinzu.

Die Initiative setzt in der Phase an, in der sich Anwendungspraxis und Präzedenzfälle bilden. ICJR schult Partnerorganisationen und baut in drei Regionen ein Monitoring des neuen Strafgesetzbuchs auf, gestützt auf öffentlich zugängliche, menschenrechtsbasierte Auslegungsleitlinien. Parallel untersucht ICJR, ob die neue Strafprozessordnung polizeiliche Tatprovokation im Vorermittlungsverfahren ermöglicht. Je nach Befund verfolgt ICJR Verfahren vor dem Verfassungsgericht oder gezielte Gesetzesänderungen.

Power for Democracies bezifferte den ungedeckten Finanzbedarf für 2026–2028 auf rund 500.000 EUR; ein guter Teil davon konnte durch die Fondsmittel nun gedeckt werden. Deine Unterstützung hilft, dass die neuen Strafgesetze nicht zum Werkzeug gegen Kritik und Protest werden.

Hinweis: Die Förderentscheidung zugunsten ICJR erfolgt durch den Common Good Fund Germany, unter Verwendung der Mittel aus unserem deutschen Fonds. Die Förderung durch CGFG beschränkt sich auf Aktivitäten, die der Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der deutschen Abgabenordnung dienen. Dies sind z.B. Forschung und Monitoring, die Erarbeitung öffentlich zugänglicher Gesetzeskommentierungen, Trainings für zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Aufklärung der Öffentlichkeit.

Lembaga Kajian dan Advokasi Independensi Peradilan (LeIP, 190.000 EUR – in Prüfung)

LeIP ist eine in der Endprüfung befindliche Empfehlung von Power for Democracies. Aus den Mitteln des 1. Halbjahres 2026 reserviert der Common Good Fund Germany aktuell 190.000 EUR, vorbehaltlich einer abschließend positiven Bewertung.

Gerichte gehören in Indonesien zu den wenigen Institutionen, die autoritären Übergriffen bislang Grenzen setzen – doch ihre Unabhängigkeit gerät zunehmend unter Druck. 2023 ebnete das Verfassungsgericht dem Sohn des damaligen Präsidenten Joko Widodo den Weg zur Vizepräsidentschaft, obwohl er das verfassungsmäßige Mindestalter nicht erfüllte – das Urteil wurde später als Ethikverstoß gerügt. Bestechungsskandale reichen bis an den Obersten Gerichtshof: 2024 wurde ein Richter dieses Gerichts wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Das Lembaga Kajian dan Advokasi Independensi Peradilan (LeIP) entstand 1999 aus der „Clean Judiciary“-Kampagne nach dem demokratischen Umbruch in Indonesien. Seit über 25 Jahren stärkt es die Unabhängigkeit der Justiz durch Forschung, Advocacy, Fortbildungen und Prozessbeobachtung.

Seine Bilanz ist außergewöhnlich: Rund 90 Prozent seines Entwurfs flossen 2004 in das Gesetz zur Gründung der Justizkommission ein. Das Gesetz über die Antikorruptionsgerichte, an dessen Entwurf LeIP mitwirkte, wurde 2009 mit nur geringen Änderungen verabschiedet. LeIP unterstützte den Obersten Gerichtshof bei seinem Reformplan und der Einführung eines Kammersystems, und seine Menschenrechts-Schulungsmodule für Richter wurden von der Justiz übernommen. Laut Power for Democracies genießt LeIP als eine der wenigen zivilgesellschaftlichen Organisationen das Vertrauen sowohl des Obersten Gerichtshofs als auch des Rechtsministeriums.

Mit der Förderung will LeIP Richterinnen und Richter zur Meinungsfreiheit schulen und sie auf das nächste Schwerpunktthema vorbereiten, die Rechte indigener Völker. Zudem wird LeIP Gerichtsentscheidungen erforschen und auswerten sowie den Austausch im Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen koordinieren, die sich für eine unabhängige Justiz einsetzen.

Die Organisation hatte einen Finanzierungsbedarf von 190.000 EUR für 2027 gemeldet, der nun gedeckt werden konnte. Deine Unterstützung stärkt Gerichte, die Bürgerrechte auch gegen politischen Druck schützen.

Hinweis: Die Förderentscheidung zugunsten LeIP erfolgt durch den Common Good Fund Germany, unter Verwendung der Mittel aus unserem deutschen Fonds. Die Förderung durch CGFG beschränkt sich auf Aktivitäten, die der Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der deutschen Abgabenordnung dienen. Dies sind z.B. Fortbildungen für Richterinnen und Richter, Forschung zu Gerichtsentscheidungen sowie die Vernetzung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Titelbild: Studentischer Protest auf dem Slavija-Platz in Belgrad, 22. Dezember 2024. Foto: Stefan Miljuš / VOA, gemeinfrei.

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