Die Spenderinnen auf unserer Plattform von Effektiv Spenden wollen in erster Linie, an nachweislich überragend wirksame Organisationen spenden. Ob sie ihre Spende dann auch noch steuerlich absetzen können, ist für viele nachrangig. Darüber nachzudenken, lohnt sich aber tatsächlich sehr. Denn wenn du die Spende von der Steuer absetzt, erhöht sich automatisch der Betrag, den du für eine Spende zur Verfügung hast. Statt aus dem Netto (nach Steuern) spendest du mit einer abgesetzten Spende nämlich aus dem Brutto (vor Steuern). Je nach steuerlicher Veranlagung bedeutet dies, dass du – bei gleichbleibendem Effekt auf dein Konto – fast doppelt so viel Geld für deine Spenden zur Verfügung hast.
Hier also eine erste Orientierung darüber, worauf es ankommt (Einzelheiten solltest du aber immer mit deinem Steuerberater besprechen):
1.) Damit du deine Spende an eine in Deutschland ansässige Organisation steuerlich absetzen kannst, muss die Empfängerorganisation von einem deutschen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und dir für deine Spende eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Bei Spenden, die 300 Euro nicht übersteigen, kann auch der Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug ausreichen.
2.) Was bedeutet „von der Steuer absetzen“ konkret? Bei der Berechnung des Einkommens, auf das du Steuern zahlen musst, zieht das Finanzamt deine Spende von deinem Bruttoeinkommen ab. Dein zu versteuerndes Bruttoeinkommen wird also um den Spendenbetrag abgesenkt. Oder anders formuliert: Auf den Betrag, den du spendest, zahlst Du keine Steuern. Oder nochmal anders formuliert: Du spendest aus deinem Bruttogehalt statt aus deinem Nettogehalt. Damit spendest du tatsächlich mehr Geld als du später weniger auf dem Konto hast. Indem der Staat auf die Steuern auf deine Spende verzichtet, vergrößert er deinen Hebel. In gewisser Weise spendet er also mit.
Man kann mehr absetzen als man denkt
3.) Um vollständig absetzbar zu sein, darf die Höhe der Spende 20% deiner gesamten Einkünfte des Jahres nicht übersteigen. Hierzu gibt es allerdings eine wichtige Ergänzung: Wenn eine Spende 20% deiner Einkünfte eines Jahres übersteigt, kannst du den überschießenden Betrag auf die Folgejahre vortragen – um sie eben dann abzusetzen. Mit anderen Worten: Wenn du nicht regelmäßig 20% deiner Einkünfte spendest, besteht die Möglichkeit durch den Übertrag auf die Folgejahre einmalig oder sogar mehrfach mehr als 20% deines Einkommens zu spenden und deine Spende dennoch vollständig abzusetzen.
Wie viel Steuern du durch eine Spende konkret sparen würdest, kannst du mit unserem Spenden-Steuer-Rechner grob kalkulieren.
Lohnt sich die Gründung einer Stiftung?
4.) Wenn du mehr als 20% deiner Einkünfte für gemeinnützige Zwecke einsetzen möchtest, dann besteht die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen, in deren Vermögensstock du dann zusätzlich zu den bis zu 20% deiner Einkünfte innerhalb eines Zehnjahreszeitraums einen Gesamtbetrag von bis zu 1 Mio EUR (bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu 2 Mio EUR) zuwenden und auf Antrag von der Steuer absetzen kannst. Hierfür müssen zunächst die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen, die wir unter (1) beschrieben haben. Bei Gründung einer inländischen Stiftung solltest du daher unbedingt den Feststellungsbescheid des Finanzamtes über die Vereinbarkeit der Satzung mit den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften abwarten, bevor du Geld einzahlst. Darüber hinaus muss die Spende in das zu erhaltende Stiftungsvermögen getätigt werden. Das bedeutet für dich, dass du lediglich die (Kapitalmarkt-)Erträge aus dem Stiftungskapital für die Förderung von Projekten einsetzen kannst. Falls Du eine sogenannte „Verbrauchsstiftung“ gründest (die also ihr Kapital vollständig verbrauchen soll), kannst Du eine Einzahlung, die über 20% deiner Einkünfte hinausgeht, nicht von der Steuer absetzen.
5.) Wenn du keine eigene Stiftung gründen möchtest, hast du die Möglichkeit, eine Zustiftung in eine bereits bestehende Stiftung zu leisten. Für die Zustiftung gelten steuerlich die gleichen Rahmenbedingungen wie für eine eigene Stiftungsgründung (Absetzbarkeit bis zu 1 Mio EUR über einen Zeitraum von 10 Jahren bzw. bis zu 2 Mio EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten). Aber auch hier fließt die Zustiftung immer in den Vermögensstock der Stiftung. Dies bedeutet, dass auch hier lediglich die mit der Zustiftung erzielten (Kapitalmarkt-) Erträge in die Förderung konkreter Projekte fließen können. Das Grundstockvermögen darf dagegen nicht verbraucht werden. Eine zeitnahe Weiterverwendung deiner Mittel, wie etwa bei einer Spende, ist bei der Zustiftung ausgeschlossen.
Heute schon absetzen, morgen erst entscheiden
6.) Aber was ist, wenn du bis zu 20% deiner Einkünfte spenden willst, aber du möchtest dir über das Veranlagungsjahr hinaus Zeit nehmen, wohin deine Spenden gehen sollen? Für diesen Fall haben wir das Effektiv Spenden Depot eingerichtet. Hier kannst Du deine Spende einzahlen, erhältst von uns eine Spendenbescheinigung und hast dann zwei Jahre Zeit, um in Ruhe zu entscheiden, wohin deine Spende gehen soll.
Fazit: Du kannst deine Spende in Höhe bis zu 20% deiner jährlichen Einkünfte absetzen, – in den oben beschriebenen Ausnahmefällen sogar auch darüber hinaus.
Zusätzlich kannst du außerdem einen Gesamtbetrag von bis zu 1 Mio EUR (bzw. bis zu 2 Mio EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten) in den Kapitalstock einer Stiftung zuwenden und dies steuerlich geltend machen, unabhängig davon, ob es deine eigene Stiftung ist oder eine externe. Und Du musst nicht sofort entscheiden, wofür deine Spende eingesetzt werden soll.
Noch wichtiger als die Absetzbarkeit: Maximale Wirkung!
Aber was ist, wenn du über Grenzen der steuerlichen Absetzbarkeit hinausgehen möchtest? Dann ist dies natürlich immer möglich. Ab den beschriebenen Obergrenzen erhältst du eben einfach nur keine steuerliche Subventionierung mehr. Eine Reihe unserer Spenderinnen stört das nicht. Sie wissen, dass ihre Spende auch ohne die steuerliche Subvention eine enorme Wirkung erzielt, – vorausgesetzt sie geht an nachweislich wirksame Organisationen. Unsere Spender nehmen also gerne mit, was sie an steuerlicher Vergünstigung geltend machen können und den Rest machen sie dann eben ohne den Staat.
Für Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung, selbstverständlich auch hinsichtlich der Organisationen, die wir als besonders wirksam bewerten. Hinsichtlich der optimalen steuerlichen Gestaltung deiner Spende, empfiehlt sich aber in jedem Fall das Gespräch mit deiner Steuerberaterin.
Quellen:
Haufe Group: Spenden in derprivatenEinkommenserklärung
Bundesverband deutscher Stiftungen: FaktenblattZustiftung
Haus des Stiftens: Verbrauchsstiftung: Gesetzliche Regelungen
Einkommensteuergesetz (EStG): §10b Steuerbegünstigte Zwecke
(Abruf aller Quellen am 19.7.2024)
Weitere Blogposts
-
Who would do your work if you didn't? - Podcast #6
In unserer #6 Folge unseres Podcasts sprechen wir mit Devon Fritz darüber, ob wir nicht alle austauschbar sind, über Vernachlässigung und natürlich High Impact Professionals.
-
„CO2 kompensieren ist moralisch ambitionslos“ - Podcast #5
In unserer #5 Folge des Effektiv Spenden Podcasts sprechen wir mit Johannes Ackva über CO₂ Kompensation, die blinden Flecken der Klimabewegung und vieles mehr.
-
Climate Action for the World We Live In: Trump, Iran, and Navigating This Moment - Podcast #4
In unserer #4 Folge des Effektiv Spenden Podcasts sprechen wir mit Johannes Ackva über Klimaschutz in einer sich schnell verändernden Welt.